Urkunde aus dem Geburtenregister
Urkunde aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Von der Gemeinde Schellerten können nur Geburtsurkunden für Personen ausgestellt werden, die
- bis zum 01.03.1974 in den selbständigen Dörfern Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle oder
- ab dem 01.03.1974 auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Schellerten (Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle)
geboren wurden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt bis zum 31.12.2025 15 Euro, danach 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundeländern abweichen.
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde