Urkunde aus dem Geburtenregister
Urkunde aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Von der Gemeinde Schellerten können nur Geburtsurkunden für Personen ausgestellt werden, die
- bis zum 01.03.1974 in den selbständigen Dörfern Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle oder
- ab dem 01.03.1974 auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Schellerten (Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle)
geboren wurden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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