Urkunde aus dem Geburtenregister
Urkunde aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Von der Gemeinde Schellerten können nur Geburtsurkunden für Personen ausgestellt werden, die
- bis zum 01.03.1974 in den selbständigen Dörfern Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle oder
- ab dem 01.03.1974 auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Schellerten (Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten, Wendhausen und Wöhle)
geboren wurden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Rechtsgrundlage
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- §§ 1591- 1594 German Civil Code (BGB)
- Section 56 (4) of the Personal Status Act (PStG)
- § 70 of the Ordinance on the Implementation of the Civil Status Act (PStV)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport