Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ausgefüllter Antrag
  • Versicherungsbescheinigung über die Tierhaftpflichtversicherung
  • Feststllung der Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 Niedersächsisches Hundesteuergesetz
  • Nachweis der Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister

 

Rechtsgrundlage


Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Wesite der Gemeinde Schellerten.

 

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

 

Seit dem 01.08.2022 gelten in der Gemeinde Schellerten folgende Hundesteuersätze:

  • erster Hund: 60 €/Jahr
  • zweiter Hund: 90 €/Jahr
  • jeder weitere Hund: 120 €/Jahr
  • gefährliche Hunde: 400 €/Jahr

 

Die Hundesteuersatzung sieht regelmäßig die Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten.

Seit dem 01.08.2022 gilt der Tatbestand des „gefährlichen Hundes“ nach § 4 der Satzung der Gemeinde Schellerten. Die Gefährlichkeit wird ausschließlich durch die nach § 7 des NHundG benannten Stellen festgestellt.

Die An-/Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde Schellerten ersetzt nicht die Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister.

Weitere Informationen können Sie auch dem Kleinen Ratgeber zur Hundehaltung entnehmen.

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde unter Mitnahme eines Hundes reicht es, dem Fachdienst Finanzen einen Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Ein gesonderter Vordruck ist nicht notwendig.

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde ohne Mitnahme des Hundes verwenden Sie bitte das Formular "Abmeldung eines Hundes" und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke(n).

Verziehen Sie unter Mitnahme Ihres Hundes aus dem Gemeindegebiet, nutzen Sie bitte das Formular "Abmeldung eines Hundes" und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

Sollte Ihr Hund eingegangen oder abgegeben worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das Formular "Abmeldung eines Hundes" und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

 

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen


  • Frau Seegers